Geltendmachung der Kosten des laufenden Betriebes? | Einblenden | |
Ob ein Kfz dem Privat- oder Betriebsvermögen zugerechnet wird, hängt vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung ab. Wird das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, so zählt es
zum Betriebsvermögen, bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 % ist es dem Privatvermögen zuzurechnen. |
Vorsteuerabzugsberechtigte Kfz | Einblenden | |
Wenn Sie als Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Fiskal-Lkw (Kastenwagen, Klein-Autobus, Pritschenwagen) zu
erstehen. |
Leasing | Einblenden | |
Wird ein Fahrzeug geleast, ist zu unterscheiden; liegt tatsächlich Miete vor (= Operating Leasing) oder handelt es sich um eine verdeckte Anschaffung
(=Finanzierungsleasing). |
Privatnutzung des Betriebs-Pkw durch Dienstnehmer sind steuerpflichtige Sachbezüge | Einblenden | |
Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten (dazu zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen,
dann sind als Sachbezug monatlich ab einem CO2-Ausstoß von 130 g/km 2 % der Anschaffungskosten anzusetzen. Der maximale Sachbezug beträgt in diesem Fall € 960,00. Bis 1.1.2016 lag
der Wert unabhängig vom CO2-Ausstoß bei 1,5 % bzw. € 720,00. Beträgt der CO2-Ausstoß weniger als 130 g/km bleibt der Sachbezug auch weiterhin bei den alten Werten (1,5 % bzw. €
720,00). |
Stand: 2. Jänner 2017
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